Schulungen / Übungen

Krankenhaus-Einsatzübungen

Krankenhaus-Einsatzübungen nach § 9 Abs. 2 S. 1 HKHG

Eine Großstadt wie Frankfurt am Main muss auf verschiedene Gefahrenlagen - wie Unfälle mit vielen Verletzten, Schadensereignissen mit einer Freisetzung toxischer Stoffe, politisch motivierte Anschläge, biologisch wie pandemischen Ereignissen - vorbereitet sein. In enger Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern ist es die vordringliche Aufgabe des Stadtgesundheitsamtes, die stationäre Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

Die Krankenhausträger sind verpflichtet, zur Mitwirkung in internen und externen Gefahrenlagen, für ihre Krankenhausbetriebsstätten Krankenhaus-Einsatzpläne aufzustellen. Wirksamkeit und Praktikabilität des Krankenhaus-Einsatzplanes für interne und externe Gefahrenlagen (KHEP) lassen sich nur durch Übungen nachweisen. Das Hessische Krankenhausgesetz (HKHG) verpflichtet gemäß § 9 Abs. 2 die Krankenhausträger zur Durchführung von Übungen. Die Übungen erfolgen in einem Mindestturnus von zwei Jahren. Daneben sollten innerhalb dieses Zeitrahmens zusätzlich abgestufte klinikinterne Übungen vorgenommen werden um z. B. das Alarmierungssystem, die Kommunikationswege, Dokumentationsverfahren und -inhalte oder die Zusammenarbeit der einzelnen Krankenhausabteilungen zu überprüfen.

Mit Erlass vom 12. Juni 2007 hat das Hessische Sozialministerium die Neuregelung für die Krankenhaus-Einsatzpläne (KHEP) gemäß § 9 Abs. 2 Hessisches Krankenhausgesetz 2002 (HKHG) bekannt gegeben. An Stelle des bisherigen Musterplanes im Sinne von § 22 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung der §§ 5 und 6 HRDG, der die Mindestanforderungen an einen Krankenhaus-Einsatzplan vorgab, tritt nunmehr eine Neukonzeption von Notfallplanung und Risikomanagement. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der Neuregelungen des Krankenhaus-Einsatzplanes (KHEP) besteht nun Verpflichtung für jeden Krankenhausträger die Risiken neu zu analysieren, weiterzuentwickeln und ein an Schutzzielen ausgerichteten Krankenhaus-Einsatzplan (KHEP) zu erstellen. Neben der materiellen Ausrüstung sind Ausbildung und Übungen die wichtigsten Voraussetzungen für einen funktionierenden Krankenhaus-Einsatzplan. Es besteht daher die Verpflichtung der Krankenhausträger zur Durchführung von Übungen in einem Mindestturnus von zwei Jahren.

Zielsetzung der Übungen ist es, Funktion und Effektivität von organisatorischen Maßnahmen, materiellen Vorhaltungen und den Ausbildungsstandard des Personals unter realistischen Grundbedingungen zu überprüfen. Durch regelmäßige Übungen soll das Personal, die Krankenhausorganisation sowie die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden planerisch auf die bedarfsnotwendige Vorhaltung und operativ auf außergewöhnliche Gefahrenlagen und Ereignisse vorbereitet werden. Hierbei kommt einer regelmäßigen Schulung und Unterweisung des ärztlichen und nichtärztlichen Personals eine besondere Bedeutung zu, zumal Krankenhaus-Übungen, bis auf sehr wenige Einzelfälle, bisher nicht durchgeführt wurden.

Ab dem Jahr 2008 werden daher kontinuierlich mit allen Krankenhäusern im Stadtgebiet Frankfurt Krankenhaus-Einsatzübungen durchgeführt. Die Krankenhäuser werden sich mit umfangreichen Schulungsmaßnahmen intensiv auf diese „Einsatzübungen“ vorbereiten. Bei den Übungen zeigen sich Ergebnisse, die für alle Frankfurter Krankenhäuser von Nutzen sein werden.


(Amt für Gesundheit)